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Maßgeschneiderte Trainings mit höchster Sorgfalt und Erfolg


Professionelles Assistenzhundetraining

Der Assistenzhund ist der einzige Helferhund mit gesetzlich geregelten Zutrittsrechten. In Deutschland ergeben sich diese Rechte aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Assistenzhundeverordnung (AHundV). Voraussetzung ist eine qualifizierte Ausbildung sowie der Nachweis der Anerkennung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Über viele Monate oder sogar Jahre wird er speziell darauf vorbereitet, Menschen mit sichtbaren oder unsichtbaren Behinderungen im Alltag zu unterstützen. Je nach Bedarf kann er Türen öffnen, Gegenstände bringen, bei Anfällen warnen oder seinen Menschen sicher führen und begleiten.

Assistenzhunde dürfen ihre Halterinnen und Halter in Supermärkte, Arztpraxen, öffentliche Verkehrsmittel sowie – unter Beachtung der jeweiligen Beförderungsbedingungen – auch in Flugzeugkabinen begleiten. Viele Gemeinden befreien anerkannte Assistenzhunde zudem von der Hundesteuer.

Rechtlich darf Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch einen Assistenzhund verweigert werden; das Hausrecht ist insoweit gesetzlich eingeschränkt. In der Praxis kommt es dennoch häufig zu Zutrittsverweigerungen. Betroffene sollten daher damit rechnen, dass ihr gesetzliches Zutrittsrecht nicht immer unmittelbar anerkannt wird und mitunter zusätzliche Klärung erforderlich ist. Eine reibungslose Teilnahme am Alltag kann trotz klarer Rechtslage daher nicht in allen Situationen vorausgesetzt werden.

Um ein verlässlicher Assistenzhund zu werden, braucht ein Hund besondere Eigenschaften, und je nach Art der Assistenz auch spezifische Fähigkeiten. Deshalb ist eine sorgfältige Eignungstestung unverzichtbar, auch wenn sie keine Garantie für eine erfolgreiche Ausbildung bietet.

Nicht jeder Hund eignet sich für diese anspruchsvolle Aufgabe. Neben den individuellen Charaktereigenschaften spielen auch die bisherigen Umwelterfahrungen sowie der gesundheitliche Zustand während der verschiedenen Entwicklungs- und Trainingsphasen eine entscheidende Rolle.

Deutsches Assistenzhunde – Zentrum (DAZ)

Assistenzhund-Ausbildung persönlich begleitet und DAZ-zertifiziert

LpF – und Mobilitätsassistenzhunde

bei motorischen Beeinträchtigungen (LpF = Lebenspraktische Fähigkeiten)

PSB – Assistenzhunde

für Menschen mit Demenz, funktionalem Autismus und psychosoziale Beeinträchtigungen wie PTBS, u.a.

Allerdings keine Ausbildung für Borderline Persönlichkeitsstörung

Signalhunde

bei akustischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen

Training anderer Helferhunde als alternative Unterstützung

Neben klassischen Assistenzhunden gibt es weitere Helferhunde, die gezielt auf bestimmte Aufgaben und Bedürfnisse abgestimmt werden können. Sie unterstützen im Alltag, bei der Mobilität oder emotional und bieten – je nach individueller Situation – eine hilfreiche Ergänzung.

AlmaCanis bietet persönliche Beratung, um Ihre Situation und Bedürfnisse genau einzuschätzen. Nicht immer ist ein offiziell anerkannter Assistenzhund die beste oder mögliche Lösung. Deshalb arbeite ich mit verschiedenen Zertifizierungsstellen zusammen, die auch alternative Unterstützungswege anbieten.

Die Eignungsprüfung des Hundes ist ein wichtiger erster Schritt. Sie bietet zwar keine Garantie für den späteren Einsatz, da äußere Einflüsse im Laufe der Zeit eine Rolle spielen können, hilft jedoch, das Wesen und die Motivation des Hundes besser kennenzulernen. So lässt sich erkennen, ob er für diese Art der Arbeit geeignet ist und ob er sie mit Freude ausführt.

Auch wenn für Besuchs-, Therapie- oder ESA-Hunde keine gesetzlich geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist, lohnt sich eine gezielte Schulung in jedem Fall. Eine professionelle Ausbildung sorgt dafür, dass Mensch und Hund sicher und harmonisch miteinander arbeiten können und der Hund dabei entspannt und ausgeglichen bleibt, sowohl bei Besuchen als auch in therapeutischen Einsätzen.

Ganz gleich, welchen Weg Sie wählen, durch individuell abgestimmte, praxisnahe Trainings lernen Mensch und Hund, sich aufeinander einzustellen und gemeinsame Aufgaben entspannt zu meistern. So entsteht ein verlässlicher, ausgeglichener und glücklicher Hundepartner im Dienst am Menschen.

Emotional Support Animals

Ein ESA-Hund (Emotional Support Animal) unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen, etwa bei Angststörungen, Depressionen oder chronischen Belastungen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, emotionale Stabilität, Trost und Nähe zu geben. Eine spezielle Ausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; entscheidend ist die stabile Bindung zwischen Mensch und Hund.

Die Haltung eines ESA-Hundes setzt in der Regel eine ärztliche oder therapeutische Bescheinigung voraus, die den entsprechenden Unterstützungsbedarf bestätigt. Daraus ergeben sich jedoch keine gesetzlichen Sonderrechte. In Deutschland besitzen ESA-Hunde keinen besonderen Rechtsstatus und keinen gesetzlichen Anspruch auf Zutritt oder Mitnahme. Etwaige Zugangs- oder Mitnahmeerlaubnisse beruhen ausschließlich auf freiwilliger Kulanz der jeweiligen Betreiber.

Psychiatric Service Dog (USDoT) 

Ein PSDog ist speziell ausgebildet, um die psychische Stabilität zu unterstützen und im Alltag gezielt zu helfen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht allein die Ausbildung des Hundes, sondern die gemeinsame Entwicklung und Bindung, individuell abgestimmt auf die oft unsichtbaren Beeinträchtigungen des Menschen.

Die Ausbildung und Führung eines PSDogs setzt in der Regel eine ärztliche oder therapeutische Bescheinigung voraus. Diese dient der fachlichen Bedarfseinschätzung, begründet jedoch keine gesetzlichen Sonderrechte. In Deutschland besitzen PSDogs keinen besonderen Rechtsstatus und keinen gesetzlichen Anspruch auf Zutritt zu öffentlichen Orten oder Einrichtungen. Zutritts- oder Mitnahmeerlaubnisse beruhen ausschließlich auf freiwilligen Einzelfallentscheidungen oder der Kulanz der Betreiber.

Familienhund Plus

Der Familienhund Plus ist ein Familienhund, der über die üblichen Grundkommandos hinaus trainiert ist, um im Alltag oder bei bestimmten Aufgaben zuverlässig zu reagieren. Er eignet sich für Haushalte, in denen der Hund nicht nur Begleiter sein soll, sondern gezielt Unterstützung im Alltag leistet, etwa in einzelnen Lebensbereichen, bei leichten Aufgaben im Haushalt oder als Unterstützung therapeutischer Ziele.

Der Fokus liegt dabei auf Sicherheit, Freude und Stressfreiheit für Hund und Familie. 

Der Familienhund Plus besitzt keine gesetzlichen Sonderrechte und keine Zutrittsrechte zu Geschäften oder öffentlichen Einrichtungen.

Therapiehund

Ein Therapiehund ist speziell ausgebildet, um gezielt therapeutische Ziele zu unterstützen. Anders als ein Therapiebegleithund, der gemeinsam mit einer Fachperson eingesetzt wird, arbeitet der Therapiehund direkt im Therapieprozess und kann zum Beispiel motorische Übungen fördern, soziale Interaktion unterstützen oder emotionale Fortschritte bei seinem Besitzer erleichtern. Er wird gezielt eingesetzt, um messbare Therapieziele zu erreichen.

Rechtlich besitzen Therapiehunde keine besonderen Zutrittsrechte; ihr Einsatz in Einrichtungen erfolgt auf Basis individueller Vereinbarungen oder Kulanz.

Hund als Kollege: Therapiebegleithund

Ein Therapiebegleithund begleitet seinen fachkundigen Besitzer – zum Beispiel Psychologen, Lehrer oder Ergotherapeuten – beruflich in der tiergestützten Arbeit.

Er unterstützt Menschen durch seine ruhige Präsenz, Nähezulassen oder einfach entspanntes Dasein während einer Behandlung.

Eine spezielle Ausbildung ist in Deutschland nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.

Rechtlich haben Therapiebegleithunde keine besonderen Zutrittsrechte. Zugänge basieren auf individuellen Vereinbarungen oder Kulanz.

Hund als Kollege: Besuchshund

Ein Besuchshund ist meist ein ganz normaler Familienhund, der gemeinsam mit seinem Besitzer Einrichtungen wie Altenheime, Krankenhäuser, u.a. besucht. Seine Aufgabe besteht darin, Menschen Freude zu bereiten durch Streicheln, Bürsten, gemeinsames Spielen oder kleine Kunststücke.

Eine spezielle Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Eignungstest ist jedoch empfehlenswert.

Rechtlich haben Besuchshunde keine besonderen Zutrittsrechte. Zugänge basieren auf individuellen Vereinbarungen oder Kulanz.

Meine Beschreibungen und Angebote unterscheiden klar zwischen Assistenzhunden, die in Deutschland gesetzlich definierte Rechte besitzen, und anderen unterstützenden Hundeformen, deren Zutritt zu öffentlichen Bereichen ausschließlich auf freiwilligen Entscheidungen Dritter beruht und nicht gesetzlich garantiert ist. Die Teilnahme an einem Trainingsprogramm oder eine private bzw. internationale Zertifizierung dokumentiert den jeweiligen Ausbildungsstand, ersetzt jedoch nicht die gesetzlich geregelte Anerkennung als Assistenzhund.

Ein Helferhund ohne Anerkennung nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV) kann für viele Menschen dennoch sinnvoll sein. Ein gut trainierter Helferhund bietet im privaten Alltag wertvolle Unterstützung und wird individuell auf die Bedürfnisse des Menschen sowie die Fähigkeiten des Hundes abgestimmt. Ziel ist eine spürbare Entlastung im Alltag und der Aufbau einer stabilen, verlässlichen Mensch-Hund-Beziehung, unabhängig von einem rechtlichen Status.

Professionelle TGI mit der MusiDogs

Bei meinen tiergestützten Interventionen (TGI) geht es um die individuellen Bedürfnisse der Klienten. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Lern- und Therapieziele zu erreichen.

Gleichzeitig achte ich liebevoll auf das Wohlbefinden meiner Hunde: Ihr Einsatz richtet sich nach ihrer körperlichen und emotionalen Verfassung, sodass Begegnungen stets entspannt und positiv für alle Beteiligten sind.

Tiergestützte Musiktherapie

Gezielter Einsatz im Therapieprozess

Tiergestützte Arbeit

Unterstützung und Förderung der Lebensqualität

Besuchsdienst

Freude schenken im Alltag